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Abstandsauflagen von Pflanzenschutzmitteln im Ackerbau

Hier haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich über die aktuellen Abstandsauflagen der zugelassenen Pflanzenschutzmittel zu informieren.

Verlinkung auf die BVL-Homepage: https://apps2.bvl.bund.de/psm/jsp/index.jsp

Durch die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die am 8 September 2021 in Kraft getreten ist, haben sich die länderspezifischen Gewässerabstände geändert. Pflanzenschutzmittel dürfen an Gewässern, ausgenommen kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, innerhalb eines Abstandes von 10 Metern zum Gewässer, gemessen ab der Böschungsoberkante nicht angewendet werden. Der einzuhaltende Mindestabstand darf auf 5 Meter reduziert werden, wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist. Eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses darf einmal innerhalb von einem Fünfjahreszeitraum durchgeführt werden.

  

Abweichende Regelung Hessen:

In Hessen ist bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Regelung in § 23 Abs. 2 Nr. 1 HWG vorrangig gegenüber der Regelung des § 4a Abs. 1 PflSchAnwV. Damit ist in Hessen, ausgenommen Wundverschlussmittel zur Baumpflege und Pflanzenschutzmittel zur Verhütung von Wildschäden, ein Gewässerabstand von 4 Metern nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 HWG einzuhalten. Der Abstand bemisst sich hierbei nach § 38 Abs. 2 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes ab der Linie des Mittelwasserstandes und bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante.

  

Abweichende Regelungen für Niedersachsen:

Ab dem 01.07.2022 greifen die Ab-standsregelungen für Gewässer 2. und 3. Ordnung, die somit aktuell für noch anstehende Pflanzenschutzmaßnahmen in Kartoffeln und Zuckerrüben zu beachten sind:

• Gewässer 1. Ordnung = Gewässerrandstreifen von 10 m
• Gewässer 2. Ordnung = Gewässerrandstreifen von 5 m
• Gewässer 3. Ordnung = Gewässerrandstreifen von 3 m

Durch diese Neuregelung des Niedersächsischen Wassergesetzes kann ab dem 01. Juli der pflanzenschutzrechtliche Mindestabstand von 1 m bei Gewässern dritter Ordnung nur dann umgesetzt werden, wenn das entsprechende Gewässer in das „Verzeichnis trockenfallender Gewässer“ eingetragen ist. Trockenfallende Gewässer sind diejenigen Gewässer, die regelmäßig weniger als 6 Monate im Jahr wasserführend sind. Die (nicht vollständig) digitalisierten Gewässer sowie die gelisteten trockenfallenden Gewässer sind einsehbar unter www.umweltkarten-niedersachsen.de (Thema Hyd-rologie). Die Anzeige trockenfallender Gewässer(abschnitte) beim NLWKN ist möglich unter www.nlwkn.niedersachsen.de/verzeichnis-tg/verzeichnis-trockenfallender-gewasser-200424.html

  

Abweichende Regelungen einiger Bundesländer sind unter nachstehenden Links zu finden:

Sachsen: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/rechtliche-regelungen-43717.html

Abstandsauflagen Getreideherbizide

Abstandsauflagen Rapsherbizide

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Abstandsauflagen Rapsfungizide

Bild_Abstandsauflagen_Rapsfungizide.png

Abstandsauflagen Gräserherbizide

Abstandsauflagen Rapsinsektizide

Abstandsauflagen Schneckenkorn

-   Anwendung mit der genannten Düse verboten!
*   Es ist jedoch der länderspezifische Mindestabstand einzuhalten

Quelle: Certis, BVL (Stand: 2022)
Angaben ohne Gewähr! In jedem Fall ist vor Einsatz der genaue Text in der Gebrauchsanleitung nachzulesen, da die Auflagen sich ständig verändern können!

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