Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Internet-Shop-Handel der Raiffeisen Waren GmbH
Stand: 04/2020
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
- Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen der
Raiffeisen Waren GmbH als Verkäuferin und ihren Kunden gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt
der Bestellung. - Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages / Preise
- Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot der
Verkäuferin auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich
aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. - Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches
Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb
enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese
Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit der Verkäuferin allein maßgeblich
an. - Die Verkäuferin bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung
einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des
Vertragsangebotes durch die Verkäuferin dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden,
dass die Bestellung bei der Verkäuferin eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des
Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche
Annahmeerklärung. - Die Verkäuferin ist verpflichtet, die jeweils angegebenen Preise gemäß der VO über
Preisangaben und den Regelungen der §§ 305 ff BGB einzuhalten. Eventuelle gesetzliche
Mehrwertsteuerermäßigungen hat die Verkäuferin zu berücksichtigen. Den Preisen liegen
die der Verkäuferin zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung bekannten Preise des jeweiligen
Vorlieferanten zugrunde. Zwischenzeitlich erfolgte Lohn-, Material-, Mehrwertsteuererhöhung
und dergleichen können gemäß § 1 Abs. 5, § 7 der VO über Preisangaben und den
Regelungen der §§ 305 ff BGB an den Kunden weiterberechnet werden.
§ 3 Lieferbedingungen / Rückgabe von Waren
- Ein vom Kunden gewünschter Liefertermin kann von der Verkäuferin angemessen - das
sind im Zweifel bis zu 60 Tage - überschritten werden. Der Kunde ist bei Überschreitung
einer nicht ausdrücklich zugesagten Frist oder eines gewünschten Liefertermins um mehr als
60 Tage berechtigt, der Verkäuferin schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die im
Zweifel zwei Wochen beträgt. Verstreicht auch die Nachfrist, ohne dass die Verkäuferin
liefert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der
Schriftform. Fix-Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der
Verkäuferin. Die Einhaltung von Lieferfristen hängt bei Handelsgeschäften von der
rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung der Verkäuferin ab.
- Schadenersatz wegen nicht rechtzeitiger Lieferung kann der Kunde anstelle der
Rückgängigmachung des Kaufvertrages dann verlangen, wenn die Verkäuferin ein
Verschulden vorgeworfen werden kann. Bei Fahrlässigkeit und bei Handelsgeschäften kann
Schadenersatz nur bis zur Höhe des auf die nicht rechtzeitige Lieferung entfallenden
Rechnungsbetrages verlangt werden. Höhere Gewalt, Arbeitseinstellung, Aussperrung,
Betriebsstörung, Transportstörungen, Fehlen wichtiger Materialien, Lieferverweigerungen der
Lieferfirmen der Verkäuferin sowie Ereignisse ähnlicher Art entbinden die Verkäuferin, soweit
sie es nicht selbst zu vertreten hat, von der Lieferpflicht, ohne dass der Kunde
Schadensersatz verlangen kann. - Versand und Überführung - auch durch die Verkäuferin selbst - erfolgen auf Rechnung
und Gefahr des Kunden (§§ 446, 447 BGB); dies ebenso bei eventuell frachtfreier Lieferung
und auch dann, wenn die Ware direkt vom Vorlieferanten der Verkäuferin an den Kunden
versandt wird. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nur aufgrund
besonderer Vereinbarung zurückgenommen. Eventuell notwendige Bruchversicherung geht
zu Lasten des Kunden. - Wenn Lieferung frei Hof/Abladestelle vereinbart ist, so gilt dies unter der Voraussetzung,
dass die Zufahrtsstraße und der Hof/Abladestelle mindestens mit einem 20-t-Lkw befahrbar
sind. Ist dies nicht möglich, dann erfolgt die Lieferung nach Wahl der Verkäuferin entweder
mit einem kleineren Fahrzeug oder an eine vom Kunden zu bestimmende, mit einem 20-t-
Lkw zu erreichende Abladestelle. Bei Zustellung durch einen kleineren Lkw gehen
Mehrkosten (Umladekosten, ortsübliche Fuhrlöhne) zu Lasten des Kunden. Das Abladen hat
durch den Kunden zu erfolgen. Das Abladen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Nach
Vertragsabschluss eintretende Mehrkosten gehen zu Lasten bzw. zugunsten der Kunden,
wenn der Kunde nicht für Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle sorgt. Europaletten sind
unverzüglich nach Übergabe bei Anlieferung am Hof/Abladestelle unbeschädigt und
frachtfrei gegen vergleichbare Europaletten an dem liefernden Agrarstandort der Verkäuferin
zu tauschen. Leihverpackungen sind vom Kunden sofort zu entleeren und in einwandfreiem
Zustand an die Verkäuferin zurückzugeben. Sie dürfen nicht in anderer Weise befüllt oder
anderweitig verwendet werden. - Die Verkäuferin ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen.
Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist
abzurufen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen,
Betriebsstilllegung, Streik oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten der Verkäuferin –
unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die Verkäuferin für die Dauer der Behinderung
und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Diese Ereignisse berechtigen die
Verkäuferin auch vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer (Kunde) stehen in diesen Fällen
keinerlei Schadenersatzansprüche gegen die Verkäuferin zu. Sofern kein Fixtermin fest,
schriftlich vereinbart wurde, gelten die genannten Liefertermine nur als ca.-Angaben. Die
Verkäuferin kann die Liefertermine in diesen Fällen um bis zu 6 Wochen überschreiten, ohne
dass der Kunde seinerseits vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern kann.
Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer,
Hoch- und Niedrigwasserzuschläge sowie Eisliegegelder können von der Verkäuferin dem
Kaufpreis zugeschlagen werden. Der Versand an Unternehmer – auch innerhalb desselben
Versandortes – erfolgt auf Kosten und Gefahr des Unternehmers, auch wenn die Ware/der
Kaufgegenstand mit Fahrzeugen der Verkäuferin befördert wird. Ausnahme hiervon ist, dass
die Beschädigung oder der Verlust durch die Verkäuferin zu vertreten ist. Bei frachtfreien
Lieferungen trägt der Unternehmer ebenfalls die Gefahr. Die Verkäuferin wählt, falls nichts
anderes vereinbart wurde, die Versendungsart. - Bei Lieferung ins Ausland gelten die Incoterms in der jeweils gültigen Fassung. Auf den
Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UNÜbereinkommens
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
§ 4 Eigentumsvorbehalt / Eigentumsverschaffung
- Die Verkäuferin behält sein Eigentum bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den
Kunden. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Das
Eigentum der Verkäuferin geht nicht unter, wenn die Forderungen in ein Kontokorrent oder
ein Saldoanerkenntnis aufgenommen wird. Bei allen Verfügungen über die Ware tritt der
Kunde bereits jetzt seine Ansprüche gegen Dritte an die Verkäuferin ab. Werden die
Kaufgegenstände mit anderen Sachen verbunden oder untrennbar vermischt oder vermengt,
so wird die Verkäuferin an der einheitlichen Sache Miteigentümer nach Maßgabe der §§ 947,
948 BGB. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für die Verkäuferin als Eigentümerin der
neuen Sache. Während der Dauer des Eigentums der Verkäuferin darf der Kunde über die
Gegenstände nur mit dessen schriftlicher Zustimmung oder im ordnungsgemäßen
Geschäftsablauf verfügen, jedoch in keinem Fall durch Sicherungsübereignung oder
Verpfändung. Eine Weiterveräußerung ohne sofortige Bezahlung ist nur unter
Eigentumsvorbehalt gestattet, wobei das Eigentum der Verkäuferin bestehen bleibt. Eingriffe
Dritter, z.B. Diebstahl, Pfändung, Beschlagnahme und dergleichen hat der Kunde der
Verkäuferin sofort mitzuteilen und auf deren Verlangen auf seine Kosten gerichtlich zu
verfolgen. Soweit die im Eigentum der Verkäuferin stehenden Gegenstände in irgendeiner
Weise, insbesondere durch Weiterveräußerung durch den Kunden an Dritte oder durch
Verwendung bzw. Ausbringung, in den Besitz oder das Eigentum eines Dritten gelangen, tritt
der Kunde schon hiermit alle daraus erwachsenden Ansprüche gegen Dritte einschließlich
etwaiger Lohnforderungen in Höhe des Nennwertes der unbeglichenen vorgenannten
Vorbehaltswaren an die diese Abtretung annehmende Verkäuferin ab. Der Kunde kann
verlangen, dass die Verkäuferin nach ihrer Wahl einen Teil der Sicherheiten freigibt, soweit
ihr Wert den Nennwert der unbeglichenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die
Verkäuferin ist die jederzeitige Besichtigung ihrer Gegenstände und Einsichtnahmen in alle
geschäftlichen Unterlagen, die sich auf die abgetretenen Ansprüche beziehen, gestattet. - Der Kunde erwirbt Eigentum an einem gelieferten Gegenstand, wenn er den Kaufpreis
und sämtliche Nebenkosten (Zinsen, Frachtkosten und dergleichen) voll bezahlt hat. Die
Verkäuferin ist in diesem Fall verpflichtet, dem Kunden das Eigentum frei von Rechten Dritter
zu verschaffen.
§ 5 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen
Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche
des Kunden gegenüber der Verkäuferin gilt die Regelung in § 6 dieser AGB. - Die Verkäuferin garantiert über ihre gesetzliche Gewährleistung hinaus nicht selbständig
für Güte und sachgemäße Art der Ware nach Maßgabe der Garantiebedingungen des
Herstellers. Dem Kunden wurde durch Bereitstellung dieser Bedingungen vor
Vertragsschluss die Möglichkeit gegeben, hiervon Kenntnis zu nehmen. Die Verkäuferin wird
jedoch ohne hierdurch eine eigene Verpflichtung zu übernehmen, die Garantieanträge mit
dem jeweiligen Hersteller im Rahmen der hier insoweit obliegenden Sorgfaltspflicht
entsprechend bearbeiten. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden
beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1
Jahr. Gegenüber Unternehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten
Sachen 1 Jahr, bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung unter Vorbehalt der
nachfolgenden Regelung ausgeschlossen. Die vorstehende Verkürzung der
Verjährungsfristen, bzw. der Gewährleistungsausschluss gilt nicht für
Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers,
der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung
des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat die Verkäuferin dem Kunden die Sache frei
von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die
vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen, bzw. der Gewährleistungsausschluss gilt
ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der
Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriff des Unternehmers nach § 478 BGB.
Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit
der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten, können
vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach
Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht
werden. Für Kaufleute gelten die einschlägigen Regelungen des Handelsgesetzbuches. Bei
nicht rechtzeitiger Anzeige eines offensichtlichen Mangels innerhalb von einer Woche nach
Empfang der Ware entfallen Gewährleistungsansprüche des Kunden. Versucht die
Verkäuferin trotzdem Gewährleistungsansprüche beim Vorlieferanten durchzusetzen, dann
erfolgt dies dem Kunden gegenüber ohne Einräumung von Rechten. Dasselbe gilt in den
Fällen des Gewährleistungsverlustes bei Kaufleuten gemäß §§ 377, 378 HGB. Verluste oder
Beschädigungen auf dem Transport sind vom Empfänger beim Transporteur zu reklamieren
und vor Übernahme der Ware - gegebenenfalls bahnamtlich - bescheinigen zu lassen. Zur
Annahmeverweigerung gegenüber der Verkäuferin berechtigen Transportschäden nicht. Die
Verkäuferin ist berechtigt, anstelle der Ersatzlieferung nachzubessern, bzw. nachbessern zu
lassen. Die Gewährleistungspflichten der Verkäuferin entfallen, wenn ohne deren
Einverständnis von dritter Seite Veränderungen oder Reparaturen an der Ware
vorgenommen werden.
§ 6 Haftungsausschluss
- Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin, sofern der Kunde Ansprüche
gegen diese geltend macht. - Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung
des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat die Verkäuferin dem Kunden die Sache frei
von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von
dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. - Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§ 7 Kaufpreisfälligkeit / Verzug / Rücktritt / Rechnungsprüfung
- Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Käufer die Zahlung des
Kaufpreises endgültig verweigert oder vereinbarte Ratenzahlungen nicht einhält. Die
Verkäuferin kann in diesen Fällen auch ohne Setzung einer Nachfrist und ohne
Ablehnungsandrohung die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller
entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigungen für Wertminderung verlangen. Bei
Annahmeverzug des Käufers kann die Verkäuferin die Ware auf Kosten und Gefahr des
Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer ihr geeignet erscheinenden Weise
auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne das es hierzu einer Ankündigung bedarf. Ändern
sich die Besitzverhältnisse oder die Rechtsform des Unternehmens des Käufers, so kann die
Verkäuferin die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von
Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen oder vom Vertrag
zurücktreten. Das gleiche gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögens- oder
Einkommensverhältnisse des Käufers. - Leistet der Kunde am Fälligkeitstag nicht, gerät er in Verzug. Der Kunde ist dazu
verpflichtet im Falle des Verzugs – auch bei Stundung – Verzugszinsen zu zahlen. Als
Mindestzinssatz gelten 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB als
vereinbart. Bei Verzug ist die Verkäuferin berechtigt, Spesen und Bearbeitungskosten zu
verlangen; das Recht auf Geltendmachung weiteren Schadens bleibt unberührt. Maßgeblich
für die Rechtzeitigkeit der Leistungshandlung des Kunden ist auch bei Zahlung per
Überweisung der Eingang der entsprechenden Gutschrift auf dem Bankkonto der
Verkäuferin. - Werden der Verkäuferin nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche demselben
die Sicherheit für seine Forderungen gegen Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, kann er
die Erfüllung seiner Verpflichtungen von der Bewirkung der Gegenleistung oder einer
Sicherheitsleistung abhängig machen oder, wenn der Kunde einem entsprechenden
Verlangen binnen angemessener Frist nicht nachkommt, vom Vertrag zurücktreten. Bei
Annahmeverweigerung durch den Kunden oder Nichteinhaltung von Wechsel- oder
Scheckhingaben oder -verbindlichkeiten oder Zahlungsrückständen von mehr als 14 Tagen
sowie in den Fällen, in denen der Verkäuferin nach der Auslieferung Tatsachen bekannt
werden, die die Sicherheit für ihrer Forderungen gegen den Kunden zweifelhaft erscheinen
lassen, ist der gesamte Kaufpreisrest ohne Mahnung fällig. Die Verkäuferin kann auch
entsprechend § 326 Abs. II BGB vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt kann sie die Ware
sowie Ersatz aller erwachsenden Kosten und Entschädigung für Minderwert und sonstige
Auslagen verlangen. Der Anbieter ist auch berechtigt, dem Kunden die Ware wegzunehmen
und für Rechnung des Kunden nach freier Verfügung und ohne Fristsetzung bestmöglich zu
verwerten. Bei Besitz-, Geschäfts- oder Firmenänderung kann die Verkäuferin ebenfalls
sofortige Bezahlung sämtlicher rückständiger Beträge verlangen. - Die Verkäuferin ist berechtigt ihre Leistungen auf elektronischem Wege abzurechnen.
- Rechnungen hat der Kunde unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit,
insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu prüfen.
Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind dem Anbieter
binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich anzuzeigen. Erhält die Verkäuferin
innerhalb dieser Frist keine Mitteilung durch den Kunden, ist der von der Verkäuferin
ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der
Kunde der Verkäuferin nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet.
§ 8 Abtretungs- und Verpfändungsverbot / Aufrechnung
- Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der Verkäuferin
zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der Verkäuferin
ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder
Verpfändung nachweist. - Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte
Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht
steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht;
weitergehende Zurückbehaltungsrechte werden hiermit ausgeschlossen.
§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand
- Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden findet das
Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen
sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden
und der Verkäuferin ist der Sitz der Verkäuferin, bzw. ihrer liefernden Niederlassung, sofern
es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. - Die Verkäuferin nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 10 Salvatorische Klausel / Datenschutz
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. - Wir erheben, speichern, verändern oder übermitteln personenbezogene Daten unter
Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen.