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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Internet-Shop-Handel der Raiffeisen Waren GmbH


Stand: 04/2020


§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

  1. Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen der
    Raiffeisen Waren GmbH als Verkäuferin und ihren Kunden gelten ausschließlich die
    nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt
    der Bestellung.
  2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages / Preise

  1. Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot der
    Verkäuferin auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich
    aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
  2. Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches
    Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb
    enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese
    Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit der Verkäuferin allein maßgeblich
    an.
  3. Die Verkäuferin bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung
    einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des
    Vertragsangebotes durch die Verkäuferin dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden,
    dass die Bestellung bei der Verkäuferin eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des
    Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche
    Annahmeerklärung.
  4. Die Verkäuferin ist verpflichtet, die jeweils angegebenen Preise gemäß der VO über
    Preisangaben und den Regelungen der §§ 305 ff BGB einzuhalten. Eventuelle gesetzliche
    Mehrwertsteuerermäßigungen hat die Verkäuferin zu berücksichtigen. Den Preisen liegen
    die der Verkäuferin zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung bekannten Preise des jeweiligen
    Vorlieferanten zugrunde. Zwischenzeitlich erfolgte Lohn-, Material-, Mehrwertsteuererhöhung
    und dergleichen können gemäß § 1 Abs. 5, § 7 der VO über Preisangaben und den
    Regelungen der §§ 305 ff BGB an den Kunden weiterberechnet werden.


§ 3 Lieferbedingungen / Rückgabe von Waren

  1. Ein vom Kunden gewünschter Liefertermin kann von der Verkäuferin angemessen - das
    sind im Zweifel bis zu 60 Tage - überschritten werden. Der Kunde ist bei Überschreitung
    einer nicht ausdrücklich zugesagten Frist oder eines gewünschten Liefertermins um mehr als
    60 Tage berechtigt, der Verkäuferin schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die im
    Zweifel zwei Wochen beträgt. Verstreicht auch die Nachfrist, ohne dass die Verkäuferin
    liefert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der
    Schriftform. Fix-Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der
    Verkäuferin. Die Einhaltung von Lieferfristen hängt bei Handelsgeschäften von der
    rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung der Verkäuferin ab.
  1. Schadenersatz wegen nicht rechtzeitiger Lieferung kann der Kunde anstelle der
    Rückgängigmachung des Kaufvertrages dann verlangen, wenn die Verkäuferin ein
    Verschulden vorgeworfen werden kann. Bei Fahrlässigkeit und bei Handelsgeschäften kann
    Schadenersatz nur bis zur Höhe des auf die nicht rechtzeitige Lieferung entfallenden
    Rechnungsbetrages verlangt werden. Höhere Gewalt, Arbeitseinstellung, Aussperrung,
    Betriebsstörung, Transportstörungen, Fehlen wichtiger Materialien, Lieferverweigerungen der
    Lieferfirmen der Verkäuferin sowie Ereignisse ähnlicher Art entbinden die Verkäuferin, soweit
    sie es nicht selbst zu vertreten hat, von der Lieferpflicht, ohne dass der Kunde
    Schadensersatz verlangen kann.
  2. Versand und Überführung - auch durch die Verkäuferin selbst - erfolgen auf Rechnung
    und Gefahr des Kunden (§§ 446, 447 BGB); dies ebenso bei eventuell frachtfreier Lieferung
    und auch dann, wenn die Ware direkt vom Vorlieferanten der Verkäuferin an den Kunden
    versandt wird. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nur aufgrund
    besonderer Vereinbarung zurückgenommen. Eventuell notwendige Bruchversicherung geht
    zu Lasten des Kunden.
  3. Wenn Lieferung frei Hof/Abladestelle vereinbart ist, so gilt dies unter der Voraussetzung,
    dass die Zufahrtsstraße und der Hof/Abladestelle mindestens mit einem 20-t-Lkw befahrbar
    sind. Ist dies nicht möglich, dann erfolgt die Lieferung nach Wahl der Verkäuferin entweder
    mit einem kleineren Fahrzeug oder an eine vom Kunden zu bestimmende, mit einem 20-t-
    Lkw zu erreichende Abladestelle. Bei Zustellung durch einen kleineren Lkw gehen
    Mehrkosten (Umladekosten, ortsübliche Fuhrlöhne) zu Lasten des Kunden. Das Abladen hat
    durch den Kunden zu erfolgen. Das Abladen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Nach
    Vertragsabschluss eintretende Mehrkosten gehen zu Lasten bzw. zugunsten der Kunden,
    wenn der Kunde nicht für Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle sorgt. Europaletten sind
    unverzüglich nach Übergabe bei Anlieferung am Hof/Abladestelle unbeschädigt und
    frachtfrei gegen vergleichbare Europaletten an dem liefernden Agrarstandort der Verkäuferin
    zu tauschen. Leihverpackungen sind vom Kunden sofort zu entleeren und in einwandfreiem
    Zustand an die Verkäuferin zurückzugeben. Sie dürfen nicht in anderer Weise befüllt oder
    anderweitig verwendet werden.
  4. Die Verkäuferin ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen.
    Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist
    abzurufen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen,
    Betriebsstilllegung, Streik oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten der Verkäuferin –
    unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die Verkäuferin für die Dauer der Behinderung
    und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Diese Ereignisse berechtigen die
    Verkäuferin auch vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer (Kunde) stehen in diesen Fällen
    keinerlei Schadenersatzansprüche gegen die Verkäuferin zu. Sofern kein Fixtermin fest,
    schriftlich vereinbart wurde, gelten die genannten Liefertermine nur als ca.-Angaben. Die
    Verkäuferin kann die Liefertermine in diesen Fällen um bis zu 6 Wochen überschreiten, ohne
    dass der Kunde seinerseits vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern kann.
    Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer,
    Hoch- und Niedrigwasserzuschläge sowie Eisliegegelder können von der Verkäuferin dem
    Kaufpreis zugeschlagen werden. Der Versand an Unternehmer – auch innerhalb desselben
    Versandortes – erfolgt auf Kosten und Gefahr des Unternehmers, auch wenn die Ware/der
    Kaufgegenstand mit Fahrzeugen der Verkäuferin befördert wird. Ausnahme hiervon ist, dass
    die Beschädigung oder der Verlust durch die Verkäuferin zu vertreten ist. Bei frachtfreien
    Lieferungen trägt der Unternehmer ebenfalls die Gefahr. Die Verkäuferin wählt, falls nichts
    anderes vereinbart wurde, die Versendungsart.
  5. Bei Lieferung ins Ausland gelten die Incoterms in der jeweils gültigen Fassung. Auf den
    Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UNÜbereinkommens
    über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

§ 4 Eigentumsvorbehalt / Eigentumsverschaffung

  1. Die Verkäuferin behält sein Eigentum bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den
    Kunden. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Das
    Eigentum der Verkäuferin geht nicht unter, wenn die Forderungen in ein Kontokorrent oder
    ein Saldoanerkenntnis aufgenommen wird. Bei allen Verfügungen über die Ware tritt der
    Kunde bereits jetzt seine Ansprüche gegen Dritte an die Verkäuferin ab. Werden die
    Kaufgegenstände mit anderen Sachen verbunden oder untrennbar vermischt oder vermengt,
    so wird die Verkäuferin an der einheitlichen Sache Miteigentümer nach Maßgabe der §§ 947,
    948 BGB. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für die Verkäuferin als Eigentümerin der
    neuen Sache. Während der Dauer des Eigentums der Verkäuferin darf der Kunde über die
    Gegenstände nur mit dessen schriftlicher Zustimmung oder im ordnungsgemäßen
    Geschäftsablauf verfügen, jedoch in keinem Fall durch Sicherungsübereignung oder
    Verpfändung. Eine Weiterveräußerung ohne sofortige Bezahlung ist nur unter
    Eigentumsvorbehalt gestattet, wobei das Eigentum der Verkäuferin bestehen bleibt. Eingriffe
    Dritter, z.B. Diebstahl, Pfändung, Beschlagnahme und dergleichen hat der Kunde der
    Verkäuferin sofort mitzuteilen und auf deren Verlangen auf seine Kosten gerichtlich zu
    verfolgen. Soweit die im Eigentum der Verkäuferin stehenden Gegenstände in irgendeiner
    Weise, insbesondere durch Weiterveräußerung durch den Kunden an Dritte oder durch
    Verwendung bzw. Ausbringung, in den Besitz oder das Eigentum eines Dritten gelangen, tritt
    der Kunde schon hiermit alle daraus erwachsenden Ansprüche gegen Dritte einschließlich
    etwaiger Lohnforderungen in Höhe des Nennwertes der unbeglichenen vorgenannten
    Vorbehaltswaren an die diese Abtretung annehmende Verkäuferin ab. Der Kunde kann
    verlangen, dass die Verkäuferin nach ihrer Wahl einen Teil der Sicherheiten freigibt, soweit
    ihr Wert den Nennwert der unbeglichenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die
    Verkäuferin ist die jederzeitige Besichtigung ihrer Gegenstände und Einsichtnahmen in alle
    geschäftlichen Unterlagen, die sich auf die abgetretenen Ansprüche beziehen, gestattet.
  2. Der Kunde erwirbt Eigentum an einem gelieferten Gegenstand, wenn er den Kaufpreis
    und sämtliche Nebenkosten (Zinsen, Frachtkosten und dergleichen) voll bezahlt hat. Die
    Verkäuferin ist in diesem Fall verpflichtet, dem Kunden das Eigentum frei von Rechten Dritter
    zu verschaffen.


§ 5 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen
    Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche
    des Kunden gegenüber der Verkäuferin gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.
  2. Die Verkäuferin garantiert über ihre gesetzliche Gewährleistung hinaus nicht selbständig
    für Güte und sachgemäße Art der Ware nach Maßgabe der Garantiebedingungen des
    Herstellers. Dem Kunden wurde durch Bereitstellung dieser Bedingungen vor
    Vertragsschluss die Möglichkeit gegeben, hiervon Kenntnis zu nehmen. Die Verkäuferin wird
    jedoch ohne hierdurch eine eigene Verpflichtung zu übernehmen, die Garantieanträge mit
    dem jeweiligen Hersteller im Rahmen der hier insoweit obliegenden Sorgfaltspflicht
    entsprechend bearbeiten. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden
    beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1
    Jahr. Gegenüber Unternehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
    öffentlich-rechtliche Sondervermögen beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten 
    Sachen 1 Jahr, bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung unter Vorbehalt der
    nachfolgenden Regelung ausgeschlossen. Die vorstehende Verkürzung der
    Verjährungsfristen, bzw. der Gewährleistungsausschluss gilt nicht für
    Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers,
    der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung
    des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat die Verkäuferin dem Kunden die Sache frei
    von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die
    vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen, bzw. der Gewährleistungsausschluss gilt
    ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob
    fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
    Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der
    Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriff des Unternehmers nach § 478 BGB.
    Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit
    der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten, können
    vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach
    Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht
    werden. Für Kaufleute gelten die einschlägigen Regelungen des Handelsgesetzbuches. Bei
    nicht rechtzeitiger Anzeige eines offensichtlichen Mangels innerhalb von einer Woche nach
    Empfang der Ware entfallen Gewährleistungsansprüche des Kunden. Versucht die
    Verkäuferin trotzdem Gewährleistungsansprüche beim Vorlieferanten durchzusetzen, dann
    erfolgt dies dem Kunden gegenüber ohne Einräumung von Rechten. Dasselbe gilt in den
    Fällen des Gewährleistungsverlustes bei Kaufleuten gemäß §§ 377, 378 HGB. Verluste oder
    Beschädigungen auf dem Transport sind vom Empfänger beim Transporteur zu reklamieren
    und vor Übernahme der Ware - gegebenenfalls bahnamtlich - bescheinigen zu lassen. Zur
    Annahmeverweigerung gegenüber der Verkäuferin berechtigen Transportschäden nicht. Die
    Verkäuferin ist berechtigt, anstelle der Ersatzlieferung nachzubessern, bzw. nachbessern zu
    lassen. Die Gewährleistungspflichten der Verkäuferin entfallen, wenn ohne deren
    Einverständnis von dritter Seite Veränderungen oder Reparaturen an der Ware
    vorgenommen werden.


§ 6 Haftungsausschluss

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts
    anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der
    gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin, sofern der Kunde Ansprüche
    gegen diese geltend macht.
  2. Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind
    Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der
    Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung
    des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat die Verkäuferin dem Kunden die Sache frei
    von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von
    dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer
    vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen
    Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.


§ 7 Kaufpreisfälligkeit / Verzug / Rücktritt / Rechnungsprüfung

  1. Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Käufer die Zahlung des
    Kaufpreises endgültig verweigert oder vereinbarte Ratenzahlungen nicht einhält. Die
    Verkäuferin kann in diesen Fällen auch ohne Setzung einer Nachfrist und ohne
    Ablehnungsandrohung die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller
    entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigungen für Wertminderung verlangen. Bei
    Annahmeverzug des Käufers kann die Verkäuferin die Ware auf Kosten und Gefahr des
    Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer ihr geeignet erscheinenden Weise
    auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne das es hierzu einer Ankündigung bedarf. Ändern
    sich die Besitzverhältnisse oder die Rechtsform des Unternehmens des Käufers, so kann die
    Verkäuferin die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von
    Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen oder vom Vertrag
    zurücktreten. Das gleiche gilt bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögens- oder
    Einkommensverhältnisse des Käufers.
  2. Leistet der Kunde am Fälligkeitstag nicht, gerät er in Verzug. Der Kunde ist dazu
    verpflichtet im Falle des Verzugs – auch bei Stundung – Verzugszinsen zu zahlen. Als
    Mindestzinssatz gelten 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB als
    vereinbart. Bei Verzug ist die Verkäuferin berechtigt, Spesen und Bearbeitungskosten zu
    verlangen; das Recht auf Geltendmachung weiteren Schadens bleibt unberührt. Maßgeblich
    für die Rechtzeitigkeit der Leistungshandlung des Kunden ist auch bei Zahlung per
    Überweisung der Eingang der entsprechenden Gutschrift auf dem Bankkonto der
    Verkäuferin.
  3. Werden der Verkäuferin nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche demselben
    die Sicherheit für seine Forderungen gegen Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, kann er
    die Erfüllung seiner Verpflichtungen von der Bewirkung der Gegenleistung oder einer
    Sicherheitsleistung abhängig machen oder, wenn der Kunde einem entsprechenden
    Verlangen binnen angemessener Frist nicht nachkommt, vom Vertrag zurücktreten. Bei
    Annahmeverweigerung durch den Kunden oder Nichteinhaltung von Wechsel- oder
    Scheckhingaben oder -verbindlichkeiten oder Zahlungsrückständen von mehr als 14 Tagen
    sowie in den Fällen, in denen der Verkäuferin nach der Auslieferung Tatsachen bekannt
    werden, die die Sicherheit für ihrer Forderungen gegen den Kunden zweifelhaft erscheinen
    lassen, ist der gesamte Kaufpreisrest ohne Mahnung fällig. Die Verkäuferin kann auch
    entsprechend § 326 Abs. II BGB vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt kann sie die Ware
    sowie Ersatz aller erwachsenden Kosten und Entschädigung für Minderwert und sonstige
    Auslagen verlangen. Der Anbieter ist auch berechtigt, dem Kunden die Ware wegzunehmen
    und für Rechnung des Kunden nach freier Verfügung und ohne Fristsetzung bestmöglich zu
    verwerten. Bei Besitz-, Geschäfts- oder Firmenänderung kann die Verkäuferin ebenfalls
    sofortige Bezahlung sämtlicher rückständiger Beträge verlangen.
  4. Die Verkäuferin ist berechtigt ihre Leistungen auf elektronischem Wege abzurechnen.
  5. Rechnungen hat der Kunde unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit,
    insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu prüfen.
    Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind dem Anbieter
    binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich anzuzeigen. Erhält die Verkäuferin
    innerhalb dieser Frist keine Mitteilung durch den Kunden, ist der von der Verkäuferin
    ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der
    Kunde der Verkäuferin nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet.


§ 8 Abtretungs- und Verpfändungsverbot / Aufrechnung

  1. Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der Verkäuferin
    zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der Verkäuferin
    ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder
    Verpfändung nachweist.
  2. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte
    Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht
    steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht;
    weitergehende Zurückbehaltungsrechte werden hiermit ausgeschlossen.


§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand

  1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden findet das
    Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen
    sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen
    gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden
    und der Verkäuferin ist der Sitz der Verkäuferin, bzw. ihrer liefernden Niederlassung, sofern
    es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
    oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
  3. Die Verkäuferin nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer
    Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.


§ 10 Salvatorische Klausel / Datenschutz

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird
    davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Wir erheben, speichern, verändern oder übermitteln personenbezogene Daten unter
    Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen.

     

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